Die Bezirkskonferenz möge beschließen:

Die Innenministerkonferenz wird aufgefordert sich für kompatible Computerprogramme für die polizeiliche Datenverarbeitung – und Analyse einzusetzen. Ziel ist eine Vereinfachung der Polizeiarbeit zwischen den Behörden.

  1. Die Vereinheitlichung der Polizei der Länder. In Sachen Führung, Kooperation, Formulare, Datenverarbeitung (Auskunftssysteme, Einwohnermeldeamt, Vorgangsdaten) …

  2. Sicherstellen gleichwertiger Arbeitsverhältnisse in Sachen Beurteilung, Bezüge, Arbeitszeit und Heilfürsorge bundesweit.

  3. In Hessen   –

  4. Abschaffen des verfassungsfraglichen Wachpolizei-Wesens. Klarstellung hoheitlicher Aufgaben, welche von Beamten wahrgenommen werden. Keine angestellten Waffenträger, ohne langfristig soziale Absicherung. In Folge, Wiedereinführung des mittleren Dienstes.

  5. Schaffen gleichwertiger Arbeitsverhältnisse in Sachen Beurteilung, Bezüge, Arbeitszeit und Heilfürsorge. Im Vergleich zu anderen „Geberländern“.

  6. Erzeugen eines geschlossenen Sicherheitsgefüges durch ein sozialeres Arbeitsumfeld. Eine Behörde deren Mitarbeiter sich insgesamt im Stich gelassen und unsicher fühlen, kann nach außen keine Sicherheit vermitteln.

  7. Neues Gesundheitsmanagement durch:
    1.  Flexiblere Ausrüstungsgestaltung sowie Beschaffung.
    1.  Verbesserung des Sport- und Gesundheitsmanagement. 8h Dienstsport pro Monat, davon 2h Schieß- oder Selbstverteidigungs- bzw. Einsatztraining.
    1. 39h Arbeitswoche im Schichtdienst, davon 1h für das Lebensarbeitszeit-Konto.
    1. Schaffen von Sozial- und Sporträumen auf jeder Dienststelle.

  8. Schwereres Auswahlverfahren im Bereich soziale Kompetenz
    1. Komplette Überarbeitung des Einstellungstestes, mehr Gruppenaufgaben und Gespräche, realitätsnaher Stressresistenztest, Konfliktlösungskompetenz durch Streit- und Konfliktkonfrontation.
    1. Bewertung der „Leistungsbereitschaft“ bei Langzeitbelastung.
  9. Praxisnähere Ausbildung
    1. 4 Jahre Ausbildung (gehobener Dienst), davon 1 ½ Jahr Grundlagen (Inhalte mittlerer Dienst kompakt) dann Option im mittleren Dienst verweilen (+1 Jahr Abschluss mittlerer Dienst) oder Aufbaustudium 3 Jahre (inkl. Praktika).
    1. Wöchentlich Einsatztraining, Sport, Selbstverteidigung (Fesselung) während der gesamten Ausbildung.
    1. Im Bereich Psychologie vermehrt Rollenspiele mit Kommunikation und Konflikten.
    1. Möglichkeit der Entlassung von Auszubildenden durch ein Ausbildergremium.

  10. Mentoring beim Stellenwechsel oder Aufstieg, in allen Tätigkeitsbereichen, um Erfahrungswerte zu vermitteln und zu bewahren.
  1. Hinterfragen der Stellung des Innenministers und dessen Einfluss auf die Polizei.
  1. Mehr Ausbildungsplätze bei der Polizei
  1. Eine gleichmäßige Verteilung der neuen Polizeivollzugsbeamtinnen und Beamten in der Fläche.
  1. Die Wiedereinführung des mittleren Polizeivollzugsdienstes, um Berufsperspektiven bei der Polizei auch für Absolventinnen und Absolventen mit mittlerer Reife zu schaffen.
  1. Eine angemessene Bezahlung der Polizeibeamtinnen und –beamten.
  1. Die Möglichkeit der Weiterqualifizierung und entsprechende Aufstiegsmöglichkeit für die derzeitigen Mitarbeiter im freiwilligen Polizeidienst.


Begründungen

Jede Partei brüstet sich mit mehr Geld und Personal für die Polizei, entscheidend ist jedoch, dass man sich im Klaren sein muss wofür man Geld und Personal wie am besten einsetzt. Ein kaputt gewirtschaftetes System wird nicht geheilt indem man mehr Ressourcen hineinsteckt. Man muss das System ändern. Wir haben bereits viele gute Ansätze. Man muss dem System der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) zugestehen, dass es gute Ansätze liefert. Aber wie so häufig muss man bei Behörden peinlich genau auf die Umsetzung achten. Sonst geht alles seinen gewohnten Gang und eine Besserung wird lediglich Vorgespielt. Mit Sicherheit aber spielt man nicht.

Zu 1.: Der Fall des IS-Terroristen Anis Amri steht beispielhaft für die schlechte Kooperation der Sicherheitsorgane der Länder. Das fängt im kleinsten Maßstab an, dass ein*e  Polizeibeamt*in  in Hessen nicht auf die Einwohnermeldeamt Daten anderer Bundesländer zugreifen kann, um formkorrekt Beteiligte einer Straftat (Zeug*innen, Geschädigte, Beschuldigte) in einem Vorgang anzulegen, sowie deren angegebenen Meldestatus zu überprüfen.  Dies geht bei Strafanzeigen weiter, welche bei Länderübergreifenden Straftaten von Hand in die unterschiedlichen Systeme eingepflegt werden müssen und führt Schlussendlich dazu, dass die einzelnen Landesbehörden, wie im Fall Amri, die Verantwortung hin und her schieben. Was die Sicherheit durch Untätigkeit gefährdet. Es geht bei der Forderung nicht um Ausweitung von Datenschutzbestimmungen, sondern um das gewährleisten von schnellen, effektiven, integrativen und kooperativen Arbeiten.
Die Polizei verfolgt in allen Bundesländern grundsätzlich die gleichen Ziele, hemmt sich aber in ihrer mangelnden Kooperation. Was mitunter daran liegen mag das gewisse Führungspersönlichkeiten, welche persönliche Interessen vor den Schutz der Allgemeinheit stellen, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe unmöglich machen. Ein selbstsüchtiges, überhebliches oder ignorantes Verhalten innerhalb der Behörde ist gesellschaftlich untragbar. Sicherheit erlaubt keine Schlammschlachten.

 Zu 2.: Wenn der Punkt 1 realisiert werden sollte ist Punkt 2 voraussichtlich hinfällig. Falls nicht ist es unerklärlich warum gleiche Arbeit, die Aufgabe des eigenen Sicherheitsbedürfnisses, so unterschiedlich bezahlt und unterstütz werden. Polizist*innen  dienen Deutschland mit ihrem Leben. Die Opferbereitschaft der einzelnen Personen darf nicht zum Zwecke der Sparmaßnahmen einzelner Länder ausgenutzt werden. Dies schafft Unsicherheit und Missgunst, welche sich schlussendlich auf die Motivation und Sicherheit niederschlägt.

Zu 3.: Die Wachpolizei übernimmt in Hessen mehr und mehr die Aufgaben welche in der Vergangenheit von den Polizeikräften des mittleren Dienstes abgedeckt wurden. Das Land muss sich klarwerden, dass Art.33 Abs.4 GG hoheitliche Aufgaben nur an Personen in einem öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis überträgt.
Das Beamtentum verschafft den Trägern die Möglichkeit sich ausschließlich der Gemeinschaft verpflichtet zu fühlen, wie soll das jedoch ein Tarifangestellter Wachpolizist? Wollen wir Personen, welche zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit berechtigt sind, in nur 6 Monaten ausbilden? Was wird passieren, wenn es zum ersten unrechtmäßigen Schusswaffengebrauch kommt? Wie gehen Wachpolizist*innen mit Konflikten und Gewalt um wenn dieser nur 6 Monate au soziale Abgründe vorbereitet werden. Die Aufgaben der Polizei stehen und Fallen mit den sozialen Fähigkeiten der eingesetzten Kräfte, nur wer sich in seiner Tätigkeit sicher fühlt kann Sicherheit vermitteln. Wie viel Sicherheit vermitteln begrenzte Arbeitsverträge mit geringen Aufstiegs- und Entwicklungschancen?

Zu 4. und 5.: Siehe auch Punkt 2. Wir als SPD wissen, dass die Stärkung der Mitarbeit*innen zur Verbesserung des Systems führt. Die bisherige Landesregierung hat mit der NVS wissenschaftlich fundierte Methoden entwickelt. Es aber versäumt diese korrekt umzusetzen. Die Basis einer Veränderung und Optimierung ist gegeben, es fehlt jedoch am Willen.
Wenn wir von Unten beginnen, können wir Oben mehr erreichen. Ich möchte an dieser Stelle auf die Veröffentlichungen des Anthropologen Simon Sinek verweisen, welcher in „Start with Why“ und „Why Leaders eat last“, einfach veranschaulicht wie man Sicherheit in immer größer werdenden Kreisen vermittelt. Ohne stabilen Kern wird das Unterfangen jedoch zur scheinbar unmöglichen Aufgabe. In seinen Darstellungen kann ein Mensch erst dann Sicherheit vermitteln, wenn er sich in seinem eigenen Umfeld sicher fühlt. Wenn man es schafft ein sicheres Umfeld zu schaffen gibt man jedem Beteiligten die Freiheit und Möglichkeit seinerseits Sicherheit zu vermitteln.

Zu 6.: Das Gesundheitsmanagement in der Polizei ist elementares Mittel um die Behörde vor Ausfällen durch die alternde Belegschaft zu schützen. Das Land hat gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht, welche weniger als Ballast, sondern mehr eine Chance ist. Die Chance die Belegschaft zu fördern, in Maßnahmen zu integrieren und wertzuschätzen. Dies dürfte sich positiv auf die so sehr beklagte Motivation auswirken.

  1. Die flexiblere Ausstattung ist ein weiteres Wertschätzungsmittel und ermöglich den Beamt*innen eine individuelle, Bedürfnisorientierte Ausrüstungsgestaltung. Wo die Farbe und Schrift sicherlich vorgegeben sein muss, ist es doch nicht notwendig, dass alle Beamt*innen  dieselben, schlecht geschnittenen, leicht ausbleichenden, platzarmen Hosen tragen. Schon jetzt zeigen die Beamte*innen  die Bereitschaft selbst in benötigte Ausrüstung zu investieren. Mit der Bereitstellung des Bekleidungsgeldes für selbstbestimmten Ausrüstungskauf kann eine optimale Ausstattung beschafft werden. Die eigene Budgetverwaltung kann als Vertrauenszuspruch und Leistungsanerkennung genutzt werden, um neben der Beförderung Leistungsanreize zu setzen.
    1. b) Aktuell stehen den Beamt*innen  6h Dienstsport zu, was weder ernsthaft überprüft noch eingefordert wird. Hier könnte ein weiteres Leistungsmodel ansetzen. Man sollte gesundheitsbewusste Beschäftigte unterstützen und Unwilligen positive Anreize setzen, ggf. könnten auch Sanktionen angedacht werden, da zumindest in gewissen Tätigkeitsfeldern (z.B. Streifendienst) eine Grundlagenfitness angemessen erscheint. Da Polizeibeamt*innen  im Außendienst sich immer wieder mit Gewalt auseinandersetzen müssen, ist es notwendig, dass sie sich mit Gewalt auseinandersetzen und ein gutes Körpergefühl sowie Handlungssicherheit entwickeln. Ein regelmäßig verpflichtendes Einsatztraining mit der Übung von Zwangsanwendung reduziert die Gefahr der übermäßigen Gewalt durch Polizeibeamte. Ein*e Beatm*in  der regelmäßig übt Zwang, im Rahmen aller rechtlichen Vorschriften, anzuwenden ist weniger schnell von Gewalt überfordert. Das Risiko der übermäßigen Gewalt sinkt. Ein einziges Einsatztraining im Jahr schafft keine Handlungssicherheit. Dasselbe gilt für das Üben mit der Schusswaffe.
      Ein*e Beamt*in welche mit eine*r Kolleg*in koordiniert Fesselungstechniken anwenden kann, sorgt für weitaus weniger Schaden als fünf Beamt*innen  die auf einem Täter knien und schon nicht mehr merken, dass dieser aufgrund des Gewichtes der Handelnden seine Arme unter seinem Torso bewegen kann. Das üben von boxen und treten erscheint hierbei weniger wichtig als Ringen, Judo und die Formen des brasilianischen Jiu-Jitsu, welche ohne längerfristige Verletzung des Täters zum Erfolg führen.
    1. c) Die CDU wirbt bereits mit Stundensenkungen da sie endlich zu erkennen vorgibt, dass die 42h Woche eine zu hohe Belastung der Beschäftigten darstellt. Die ehemals 38 ½ h Woche klingt in weiter Ferne, wobei das Gehalt dieser entsprechen würde. Insbesondere im Schichtdienst aber auch in den anderen Tätigkeitsfeldern, bietet die Senkung der Arbeitsstunden den Beschäftigten die Möglichkeit sich mehr zu erholen. In der neu gewonnenen Zeit lässt sich vermehr Ausgleich zum psychisch belastenden Beruf schaffen. Auch wenn es keiner gerne zugegen mag belastet die ständige Auseinandersetzung mit Verbrechen, Tod und schweren Schicksalen jeden. Hier erscheint es notwendig Ausgleich zu schaffen um eine insgesamt entspannte Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, denn die Anspannung kommt von selbst.
    1. d) Auch im Dienst scheint es sinnvoll den Beschäftigten Anreize zur körperlichen Betätigung zu geben. Sport und Bewegung regen den Körper positiv an und reduzieren Stress. Die soziale Interaktion sorgt für ein besseres und vertrauteres Arbeitsumfeld. Entsprechend dem Gesundheitsmanagement und der Motivation durch Wertschätzung kann hier das Arbeitsumfeld aufgebessert werden. Viele attraktive neue wie auch alte Firmen haben dies schon längst erkannt. Durch den dabei entstehenden Austausch können sich entscheidende Informationsflüsse ergeben.

Zu 7.: Augenblicklich werden fragliche Methoden zur Bewerber Auswahl angewandt. Diese haben wenig Realitätsbezug. Je nach Tätigkeitsfeld werden sehr Unterschiedliche Ansprüche an den Beamten gestellt hier ergib es Sinn neben den „Allroundern“ auch Spezialist*innen  einzustellen und diesen Entwicklungschancen anzubieten. Der Schutzmann*/die Schutzfrau* des Streifendienstes sowie Kriminalaußendienstes muss ein Kommunikator sein, Konfliktlöser, sportlich, sozial kompetent, konsequent und in der Lage sein, komplexe Rechtsvorschriften in der Realität anzuwenden. Im Moment kommen kommunikative und soziale Aspekte zu kurz. Ein*e  Polizist*in  dessen einziger Antrieb es ist verbeamtet  zu werden da dies ein sicherer Job ist liegt damit falsch. Polizist*innen stellen ihre eigenen Bedürfnisse hinter die der Gemeinschaft, das Sicherheitsbedürfnis im besonderen Maß. Sie sollten mehr von Idealismus als von kalkulierbarem Kündigungsrisiko motiviert werden.

a) Komplette Überarbeitung des Einstellungstestes, mehr Gruppenaufgaben und Gespräche, realitätsnaher Stressresistenztest, Konfliktlösungskompetenz durch Streit und Konfliktkonfrontation. Ein Geschicklichkeitstest, welcher wegen der Körpergröße von 2 Metern nicht im Zeitrahmen bestanden wird oder ein Ausscheiden beim Amtsarzt wegen zu hohem BMI als Kraftsportler widerspricht einer menschlichen Berufsphilosophie. Es Bedarf mehr gesundem Menschenverstand im Auswahlverfahren und Mut zur Lücke. Der Polizeiberuf verlangt ein großes Maß an Menschlichkeit und steht dem Verbrechen gegenüber welches die Menschlichkeit meist nicht zu kennen scheint. Umso mehr müssen wir Sorge dafür tragen, dass die Menschlichkeit der Polizei als hohes Gut erwartet, getragen und gefördert wird. 

Bewertung der „Leistungsbereitschaft“ bei Langzeitbelastung durch z.B. Gruppen-Hindernis-Parcours. Wer am Ende seiner Kräfte im Team arbeiten muss, zeigt schneller sein wahres Gesicht.

Zu 8.: Mit dem Ende des mittleren Dienstes ist die Praxisausbildung bei der Polizei verloren gegangen. Das AUFBAU-Studium in den gehobenen Dienst wurde zum Grundstudium, indem man es sporadisch mit Praxisteilen versah. Die Arbeit bei der Polizei ist bestimmt von Sicherheit, der sichere Umgang mit den unterschiedlichsten Situationen in allen Lebenslagen, kann nur begrenzt gewährt werden. Die Ausbildung in den fundamentalsten polizeispezifischen Rechtsgrundlagen, sowie das Einsatztraining mit dem Thema Eigensicherung, sind Grundlage sicheren Handelns. Jetzt werden diese fundamentalen Notwendigkeiten vermengt mit Studieninhalten der Rechtswissenschaften, um scheinbar zwanghaft eine Bachelorqualifikation begründen zu können. Was dazu führt, dass die Grundlagen vernachlässigt werden. Der Bachelor der Polizei hat keine weitere Bedeutung auf dem Arbeitsmarkt, er steht symbolisch für das Gehalt der Beschäftigten. Wir müssen uns fragen was wir wirklich wollen. Polizeibeamt*innen die sich in Blöcken, bruchstückhaftes Wissen aus Grundlagen sowie Wissenschaften angeeignet haben? Oder fundierte und sichere Praktiker welche im Laufe ihrer Arbeitszeit ihren Horizont mit Wissenschaftlichen Inhalten erweitern? Allein der direkteinstieg in das „Polizeistudium“ ist als fraglich zu erachten da der größte Teil der Polizeiarbeit nicht in der Theorie stattfindet. Komplexe Rechtskenntnisse helfen nicht, wenn die Grundlagen sicheren Handelns nicht gewährleistet werden. Eben diese Grundlagensicherheit ermöglicht erst die Spezialisierung und den Ausbau von Fähigkeiten. Die momentane Mischung aus Teilwissen und Unsicherheit bürgt unnötige Gefahren für alle Beteiligte.
Die folgende Aufzählung an Ausbildungsmöglichkeiten ist nicht abschließend.

  1. Jede*r  beginnt im mittleren Dienst (2-3Jahre, mit Abitur 2 ohne 3 Jahre) Grundlagenausbildung. Jeder verrichtet danach mindestens  1Jahr Dienst. Danach besteht die Möglichkeit das Aufbaustudium gehobener Dienst zu absolvieren (3Jahre). Beschäftigte im mittleren Dienst können über die Behörde ihrer Fachhochschulreife nachholen und bei Erfolg das Studium antreten. Über die Grundsätze Leistung, Eignung und Befähigung können Beamte mit längere Diensterfahrung in den gehobenen Dienst übergeleitet werden.
  2. 1 ½ Jahre Grundausbildung für Abituriente*innen und Fachhochschüler*innen  danach die Frage ob diese den gehobenen Dienst direkt anstreben oder ob sie vorerst in den mittleren Dienst wollen, mit der Option später das Studium anzustreben. Der mittlere Dienst schließt mit einem weiteren Jahr Ausbildung ab. Der gehobene Dienst mit 3Jahren Studium (inkl. Praktika).

Die Verzögerung im gesamten Ablauf kann mehr Flexibilität und individuellere Leistungsanreize setzen. Beide Optionen geben mindestens 1Jahr Zeit für die Ausbildung von Grundlagen. Die Ausbildung von Bürgern in Uniform, als Repräsentanten des Staates muss zu den fundiertesten und besten Ausbildungen des Landes gehören. Für unser aller Sicherheit.

Zu 9.: Viel zu spät wurde von der scheidenden Regierung erkannt, dass es wichtig ist für frischen Wind in der Behörde zu sorgen. Das tragischste dabei ist nicht nur die Überalterung, sondern der große Verlust an Jahrzehnte alten Erfahrungsschätzen. Welche mit der Pension ungreifbar werden. Jedes Unternehmen steht vor der Herausforderung, Wissen durch Erfahrung zu sichern. Dieses von den Beschäftigten erarbeitete Wissen muss dem Unternehmen erhalten bleiben um sich besser, schneller und effektiver zu Entwickeln. Sonst werden von Generation zu Generation dieselben Fehler begangen.
Abhilfe kann hier das „Job Mentoring“ schaffen. Bei welchem ein*e  scheidender*r Beamt*in (oder eine die Stelle wechselnde Beamtin) den Nachfolger, über einen Zeitraum von 6-12 Monaten, in die zu besetzende Stelle einlernt. Hierbei soll möglichst viel Erfahrung erhalten bleiben, wobei die Neubesetzung auch immer neuen Wind beutet.

Die Polizis*innen  sind als Bürger*innen  in Uniform untrennbar an die Gemeinschaft gebunden. Ein großer Teil wichtiger Hinweise für polizeiliche Ermittlungen hängt mit der Kooperation der Bevölkerung zusammen. Die Polizei ist immer wieder auf die Bevölkerung angewiesen, als auch umgekehrt, die Bevölkerung braucht die Polizei. Lasst uns dieses Band stärken!