Die Bezirkskonferenz möge beschließen:

Die Jusos setzen sich für ein Recht auf Arbeit, eine umfassende staatliche Existenzsicherung, die Arbeitszeitverkürzung und eine positive Vision von der Gestaltung einer immer effizienteren Produktion ein. Wir wollen, den erwirtschafteten Wohlstand gerecht verteilen und mehr Freiräume für alle schaffen.

Hierbei ist für uns zentral:

  • Die konsequente Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung mit dem Ziel einer stetigen Demokratisierung der Wirtschaft,
  • Die Schaffung eines solidarischen Beschäftigungssektors – insbesondere zur Aufwertung von Pflege, Erziehungs- und Bildungsberufen,
  • Eine faire Verteilung des gesamtgesellschaftlichen Arbeitszeitvolumens durch Arbeitszeitverkürzung und die Sicherstellung ausreichender Freiräume für Familie, Freunden sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen oder Organisationen
  • Die Ausweitung der finanziellen und ideellen Förderung ehrenamtlicher Carearbeit,
  • Die Abschaffung aller Sanktionen im ALG II und die erheblichen Ausweitung der finanziellen Grundsicherung
  • Die besondere und zielgerichtete Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen

Begründung:

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist immer wieder Thema in der öffentlichen Debatte. Die Befürwörter*innen kommen dabei aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen. Zunehmend finden sich auch Befürworter*innen auf der Unternehmer*innenseite. Die Argumentation scheint einfach. In einer zunehmend rationalisierten Arbeitswelt gibt es immer weniger Arbeit. Und ohnehin ist es ungerecht, dass unsere Gesellschaft auf Arbeit basiert und Menschen täglich Arbeitsleid ertragen müssen. Wieso also nicht einfach die Vorteile der Rationalisierung nutzen und die Menschen ohne Leid ausbezahlen?

Dieser Logik, dass Arbeit und die Teilhabe an der Produktion nichts Anderes sei als eine leidvolle Pflicht, widersprechen wir entschieden! Beraubt man die Arbeitnehmer*innen ihrer Möglichkeit an der Produktion teilzuhaben, dann beraubt man sie eben auch der Möglichkeit über diese mitzubestimmen.

Die Arbeit und der Beruf prägen viele Menschen und sind wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens in unserer Gesellschaft. Hätten die antiken Hochkulturen ihre Fortschritte in der Landwirtschaft genutzt, um einem Teil der Bauern eine bedingungslose Grundration an Weizen zu spendieren und sie von der Arbeit frei zu stellen, wäre die Kultur, Schrift und der menschliche Fortschritt, wie wir ihn kennen wohl nie entstanden!

  1. Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung stärken und nicht schwächen!

In einer zunehmend rationalisierten Arbeitswelt gibt es immer weniger Arbeit. Wenn sich diese Arbeit auf immer weniger Arbeiternehmer*innen verteilt, führt der Prozess unweigerlich dazu, dass die Machtverhältnisse in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem neugeordnet werden. Betriebliche Mitbestimmung würde für die immer weniger werdenden Arbeitnehmer*innen zunehmend erschwert, die gewerkschaftliche Position geschwächt. Die Besitzer*innen der Produktionsmittel verfügen über die alleinige Entscheidungsgewalt über alle Prozesse. Auf langer Sicht führt das zu einer noch stärkeren Spaltung und hin zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der die nicht Besitzenden immer weniger Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten haben, wohingegen sich die Macht auf einen zunehmend kleiner werdenden Kreis von Besitzenden konzentriert. Die Arbeit muss gleichmäßiger verteilt werden und eben nicht einfach eine Gruppe von Menschen geschaffen werden, die als Grundeinkommensempfänger*innen von der gesellschaftlichen Teilhabe, die über die Arbeit stattfindet, ausgeschlossen sind.

Natürlich muss neben der Machtfrage beim Faktor Arbeit auch eine Neuverteilung der Macht über die Produktionsmittel angestrebt werden, denn sonst wird unsere Gesellschaft immer weiter auseinanderdriften. Der Fortschritt ermöglicht ein besseres Morgen, aber es zu gestalten ist Aufgabe der Politik!

  • Die diskutierten Modelle des Bedingungslosen Grundeinkommens verhindern gesellschaftliche Teilhabe

Die Logik des BGE geht dann auf, wenn andere Sozialleistungen gekürzt und letztendlich eingestellt werden. Wird allerdings der Gedanke der Inklusion ernst genommen, ist es notwendig, die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Durch das BGE werden systematisch Menschen ausgeschlossen, die auf zusätzliche Hilfen angewiesen sind. Das kann beispielsweise der Rollstuhl für Menschen sein, die nicht selbstständig laufen können. Aber auch in anderen Fällen können Menschen auf (finanzielle) Unterstützung angewiesen sein, die über das BGE hinausgeht. Sollen diese Menschen nicht von der Teilhabe ausgeschlossen werden, müssen sozialstaatliche Leistungen weiterhin erbracht werden.

  • Berufe im sozialen Sektor

Während Berufe im Industriesektor zunehmend rationalisiert werden, gibt es Berufe in Bereichen, in denen der menschliche Kontakt besonders wichtig ist – in der Pflege, in Kindertagesstätten, an Schulen und in weiteren Bereichen könnten neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer*innen geschaffen werden. Diese Perspektive ist besonders dann wichtig, wenn in einer zunehmend rationalisierten Arbeitswelt menschliche Arbeit weiterhin eine wichtige Rolle spielt. Wir wollen die freiwerdende Arbeitskraft nutzen, um Bereiche in denen dringend mehr Arbeit gebraucht wird zu stärken: Das heißt mehr Geld und mehr Stellen für Bildung, Gesundheit, Umweltschutz, Pflege und in anderen Bereichen, die bisher vernachlässigt wurden.

  • Die diskutierten Modelle des Bedingungslosen Grundeinkommens führen zu niedrigeren Löhnen

Das BGE kann zu einem niedrigeren Lohnniveau führen. Die Unternehmen sind nicht mehr dazu gezwungen, unterhaltssichernde Löhne zu zahlen, da die Arbeitnehmer*innen bereits durch das BGE einen Grundstock an Einkommen erhalten. Wenn das BGE aber eine realistische Höhe annimmt, ist damit zwar ein Grundunterhalt gesichert, aber keine soziale Absicherung möglich. Deswegen sind Arbeitnehmer*innen auf Jobs (je nach Höhe des BGE eben auch auf schlecht bezahlte) angewiesen, was die Einkommensschere weiter auseinandertreibt.

  • Für ein Recht auf Arbeit

Häufig ist die Logik hinter dem BGE, dass die Selbstverwirklichung der Menschen verhindert wird, weil sie gezwungen seien zu arbeiten, statt anderen Interessen und Aufgaben nachgehen zu können. Schließlich müssen sie ihren Lebensunterhalt verdienen. Für die Sozialdemokratie ist Arbeit seit jeher aber viel mehr als der Lebensunterhalt. Arbeit ist Teil von Selbstverwirklichung und immer auch Sinnstiftung. Die Möglichkeiten des technologischen Fortschritts könnten und sollten daher vielmehr darauf verwendet werden, Arbeit für alle zu schaffen. Die sinkende Anzahl von Arbeitsplätzen in der Industrie kann um Arbeitsplätze im staatlichen Dienstleistungsbereich erweitert werden. Wenn die dann immer noch geringere Anzahl von Arbeitsplätzen durch Arbeitszeitverkürzungen auf alle verteilt wird, entstünden die nötigen Freiräume zur Verwirklichung außerhalb des Berufs. 2030 könnte eine durchschnittliche 15 Stunde Woche ausreichen. Tatsächlich haben wir in den vergangenen Jahrzehnten nichts Anderes als Arbeitszeitverkürzung erlebt, denn Massenarbeitslosigkeit ist nichts Anderes als sozialunverträgliche Arbeitszeitverkürzung. Auch die Masse an Teilzeit und Minijobs spiegelt diese Entwicklung wieder. Die gesamte Stundenzahl an Arbeit ist seit Jahrzehnten tendenziell rückläufig. Gleichzeitig bedeutet eine durchschnittliche 15 Stunde Woche ausreichend Zeit, anderen Interessen und Tätigkeiten nachgehen zu können. So werden bei (nahezu) Vollbeschäftigung die Freiheiten für alle Mitglieder der Gesellschaft geschaffen, sich in anderen Bereichen zu engagieren, sei es in der Familie, im Ehrenamt, im Verein, etc.