Die Bezirkskonferenz möge beschließen:

Das kommunale Wahlrecht wird auch für Nicht-EU-Bürger die dauerhaft in Deutschland leben eingeführt, um diesen eine politische Stimme zu verleihen.

Begründung:

Seit dem Vertrag von Maastricht in 1992 haben alle EU-Ausländer*innen in Deutschland das kommunale Wahlrecht – hierbei reicht es, nur drei Monate in Deutschland gemeldet zu sein. Millionen von Nicht-EU-Ausländer*innen, die seit Jahrzehnten hier leben, wird hingegen dieses Recht nicht zugesprochen, obwohl sie ihre Steuern zahlen, innovative Arbeitsplätze schaffen und in Deutschland ihre Heimat sehen. Nicht einmal ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister können diese Menschen wählen – dabei ist gerade auf der kommunalen Ebene der Dialog zwischen Bürger und Politik sehr wichtig. Dies ist eine Ungleichbehandlung, die gleichzeitig eine politische Partizipation unmöglich macht. Dieser muss unbedingt entgegen gewirkt werden!

In vielen EU-Ländern wie beispielsweise in Belgien, Dänemark, den Niederlanden, usw. können auch Nicht-EU-Bürger*innen bereits an den Kommunalwahlen teilnehmen.  Solch ein Recht sollte auch in der heutigen deutschen Gesellschaft, die zusehends bunter und vielfältiger wird, selbstverständlich sein.