Pro Klasse mit mindestens einer Schüler*in , die den Status der inklusiven Beschulung (iB) an einer allgemeinbildenden Schule haben, muss zusätzlich zu den Fachlehrer*innen der Klasse mindestens eine Förderlehrer*in dieser Klasse zugeordnet werden und in jeder Unterrichtsstunde der Klasse anwesend sein. Demnach fordern wir folgende Zuordnung: Eine Klasse (mind. 1x Status iB) = 2 Lehrkräfte (Doppelbesetzung in jeder Unterrichtsstunde) in allen Schulformen.

Außerdem müssen diesen Schulklassen Klassenräume zugeordnet werden, die für Menschen mit einer körperlichen Behinderung gut erreichbar sind und einen angeschlossenen Rückzugsraum bieten, der zur gezielten und individuellen Förderung genutzt werden kann, ohne die Aufsichtspflicht zu verletzen.

Dementsprechend müssen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) aufgelöst und die Förderlehrer*innen der jeweiligen Schule fest zugeordnet werden, um zum festen Bestandteil des Kollegiums zu gehören.

Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention soll die Lehramtsausbildung bundesweit angepasst werden. Die deutschen Universitäten verpflichten sich dazu, Inklusion als verpflichtenden Studieninhalt für alle Lehramtsstudiengänge ausnahmslos anzubieten. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1.  Der Bund stellt dafür die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung. Dazu soll im Bundeshaushalt der Topf für Bildungsausgaben dementsprechend angepasst werden. Darunter ist zu verstehen, dass andere Bildungs- und Sozialausgaben nicht gekürzt werden.
  2.  Strukturelle Änderungen der Universitäten umfassen neue Professuren, die sich auf Inklusionsinhalte spezialisieren, und diese Inhalte in Modulen und entsprechenden Veranstaltungen einbringen.
  3.  Die universitäre Einbindung von Inklusion soll unter anderem folgende Inhalte umfassen: 
    1.  Die Studierenden sollen auf aktuelle gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die mit dem Inklusionsgedanken verbunden sind, vorbereitet werden.
    1.  Eine heterogene Zusammensetzung soll als grundlegende Voraussetzung für neue Herausforderungen im Unterricht gesehen werden. Schülerinnen und Schüler müssen individuell gesehen und dementsprechend unterrichtet werden.
    1.  Lehrkräfte müssen über den gemeinschaftlichen, aber doch individuellen Aspekt der Inklusion Bescheid wissen, um Inklusion zu verwirklichen.
    1.  Es soll praktische Phasen in außerschulischen Bildungs- & Arbeitsstätten geben  (z.B. Werkstätte für Menschen mit Behinderung; Vorpraktische Erfahrungen wie, dass Freiwillige Soziale Jahr kann man sich anrechnen lassen.)
    1.  Lehrkräfte sollen vielseitige Möglichkeiten haben, im Unterricht zu differenzieren, um den Unterricht so individuell wie möglich zu gestalten.
    1.  Lehrkräfte müssen wissen, wie sie ihre Klassen mit zusätzlicher Unterstützung – wie z.B. Teilhabeassistent*innen oder Erzieher*innen – organisieren können.

So werden die Lehrkräfte für das Thema Inklusion sensibilisiert, sie erlernen neue Unterrichtsmethoden und wissen mit inklusiven Klassen und Menschen mit Behinderung umzugehen.

Begründung:

Die UN-Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht behinderter Menschen auf Bildung. Entsprechend soll dies ein einbeziehendes (inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen ermöglichen. Demnach dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Regelschule ausgeschlossen werden. Fast schlimmer ist es jedoch den Kindern und ihren Eltern vorzugaukeln, dass dieses System rein aufgrund der rechtlichen Vorgabe funktioniert. Realität ist, dass die Kinder ohne zusätzliche dauerhaft anwesende Förderlehrer*innen in den Klassen nicht auf gerechte Art und Weise gefördert werden können. Ein konkretes Beispiel einer hessischen Schule aus dem Lahn-Dill-Kreis:

In einer Klasse mit 24 Schüler*innen befinden sich zwei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Hören und zwei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. In diesem konkreten Fall ist in jeglichen Fächern nur eine Fachlehrkraft für den Unterricht zuständig und müsste ebenfalls, den Unterricht für diese 4 Schüler*innen so differenziert aufbauen, dass jede*r gleichberechtigt lernen kann.

Zu 1): Eine Ausweitung der Lehramtsausbildung erfordert eine bessere finanzielle Ausstattung. Damit dies gewährleistet werden kann, bedarf es einer Erhöhung der zuständigen Töpfe. Inklusion darf in Deutschland nicht so verstanden werden, dass dafür in anderen Töpfen Einsparungen vorgenommen werden und es nur zu Lasten anderer Ressorts umgesetzt werden kann.

Zu 2): Das Lehrpersonal an den Universitäten soll bei der Thematik Inklusion eine breitere Unterstützung erfahren. Dazu gehört, dass gerade für diesen Bereich mehr Personal eingestellt wird. Inklusion kann nur funktionieren, wenn ressortübergreifend zusammengearbeitet wird. Die aktuellen Zustände sind nicht weiter tragbar. 

Zu 3): Inklusion endet nicht nach der Schullaufbahn. Gerade dann ist es wichtig, dass Kinder oder Jugendliche mit Behinderung einen guten Start ins Berufsleben hinbekommen. Lehrkräfte müssen bei der Unterrichtung von Kindern mit Behinderung mit dem richtigen Wissen, Methoden und Fertigkeiten ausgestattet werden. Dafür ist es ebenfalls von Nöten, dass Lehrkräfte die theoretischen und praktischen Grundlagen der Inklusion verinnerlicht haben. Durch den Ausbau von Inklusionsschulen werden die Klassenteams größer. Lehrkräfte sollen in ihrem Studiengang damit vertraut werden, wie man mit multiprofessionellen Teams zusammenarbeitet und diese anleitet.