Die Polizei ist als Exekutive eines der wichtigsten Organe in unserem Rechtstaat. So dient sie zur
Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit, der Kriminalprävention sowie der Repression und soll so
allgemeine private Rechte, darunter vor allem die Menschenrechte, schützen.
So wichtig die Polizei für unser Rechtsystem ist, so gefährlich ist sie auch, wenn sie nicht umfassend
demokratisch kontrolliert und nicht ständig progressiv reformiert wird.
Aus sozialdemokratischer Sicht ist es daher extrem wichtig selbst politische Reformen anzustoßen
und das Feld der inneren Sicherheit nicht konservativen Kräften zu überlassen. Aus bloßer
ungerichteter Kritik müssen echte Reformvorschläge werden. Die Polizei muss wieder, ohne
Ausnahmen, allen Menschen in unserer Gesellschaft dienen.
Ausbildung als Grundstein
Um von Polizist*innen erwarten zu können, dass sie ausnahmslos die Menschenrechte achten und
verteidigen, ist es fundamental, dass die Anwärter*innen eine gute Ausbildung erhalten.
Grundbestandteil darf dabei nicht nur das abstrakte Erklären von Menschenrechten sein. Es ist
vielmehr wichtig den Anwärter*innen konkret beizubringen wie sie in welcher Situation mit ihrem
Handeln Menschenrechte achten und schützen. Daneben müssen beispielsweise
Kampfsportausbildungen, bei denen gelehrt wird als erstes in das Gesicht des Gegenübers zu
schlagen der Vergangenheit angehören.
Polizist*innen sind in unserer Gesellschaft zu bedeutungsvoll als das an ihrer Ausbildung gespart
werden dürfte.
Deshalb fordern wir:
– Mehr Investitionen in die Ausbildung von Polizeianwärter*innen
– Eine intensive, konkrete Menschenrechtsbildung in der Polizeiausbildung und jährlichen
Fortbildungen
– Eine umfassende Prävention gegenüber Rassismus und Rechtsextremismus
– Ausbilder*innen die speziell für die Polizeiausbildung geschult sind und selbst eine
Menschenrechtsausbildung erfahren haben
– Einen Fokus auf die Schulung von Deeskalationstechniken
– Das Ende von Sparversionen der Polizeiausbildung, wie bei der Wachpolizei
Unabhängige Ermittlung ermöglichen
Zu einer demokratischen Kontrolle der Polizei gehören unabhängige Ermittlungsverfahren im Falle
einer Anzeige oder des Verdachts von Straftaten durch Polizist*innen. Ermittlungen werden zwar von
den zuständigen Staatsanwaltschaften geleitet. Diese sind jedoch eng mit den betroffenen
Polizeistellen verzahnt. Die Dienststellen übernehmen dabei den Großteil der Ermittlungsarbeit für
die Staatsanwaltschaft; Kolleg*innen ermitteln gegen Kolleg*innen. Ermittlungen gegen
Polizist*innen laufen daher oft schleppend und oberflächlich; zu Anklagen kommt es nur in
Ausnahmefällen. Polizeiliche Misshandlungen bleiben so oftmals ohne Konsequenzen.
Gegenanzeigen seitens der Polizei laufen dagegen in der Regel schnell und gründlich.
Eine Institution, die maßgebend für einen Rechtstaat ist, darf von diesem nicht ausgeschlossen
werden.
Deshalb fordern wir:
– Von der Polizei unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestellen für Anzeigen oder Hinweise
gegen Polizist*innen

Racial/Ethnic Profiling unterbinden
Wir erkennen, dass Menschen in Deutschland auf Grund ihrer Hautfarbe, Sprache, vermeintlicher
Herkunft, „Ethnie“, „Rasse“ oder Religion verstärkt im Fokus von sog. verdachtsunabhängigen
Kontrollen stehen. Fahndungsmuster, die auf rassistischen Ansätzen beruhen, verurteilen wir. Solche
Maßnahmen verstärken Vorurteile bei Dritten und diskriminieren die Betroffenen.
Deshalb fordern wir:
– Umfassende unabhängige Studien zu Racial/Ethnic Profiling zu erheben und
Gegenmaßnahmen daraus abzuleiten
– Ein Quittungssystem für kontrollierte Menschen, bei dem der Grund der Kontrolle angegeben
werden muss und die Option für die Kontrollierten besteht, ihre Religion, Hautfarbe oder
sonstige Merkmale freiwillig anzugeben, um o.g. Statistiken zu ermöglichen
– Die Anerkennung von rassistischen Fahndungsmustern als Problem in Deutschland von
Politik, der Polizei und ihren Gewerkschaften
– Rassismus in Aus- und Weiterbildung entgegenzuwirken
– Unabhängige Beschwerdestellen für Betroffene
– Die Abschaffung von § 22 Abs. 1a BPolG und vergleichbaren Rechtsnormen auf Länderebene
Misshandlungen verhindern
In Gewahrsam ist jeder Mensch möglichen Misshandlungen schutzlos ausgeliefert. Wir gehen davon
aus, dass Misshandlungen in Polizeigewahrsam die absolute Ausnahme sind, dennoch ist auch jeder
Einzelfall zu verhindern.
Daneben entsprechen die Räumlichkeiten für Gewahrsamnahmen, insbesondere bei
Großdemonstrationen, nicht immer menschenrechtlichen Standards. In jedem Falle müssen aber
auch Menschen in Gewahrsam ihre Menschenrechte gewährt werden.
Deshalb fordern wir:
– Kameraüberwachung in Gewahrsamstellen, die den o.g. Ermittlungs- und Beschwerdestellen
unverändert zu Verfügung stehen müssen
– Menschenrechtliche Standards für Gefangenensammelstellen (bei Demonstrationen etc.).
Diese müssen beheizt und sauber sein, ein Mindestmaß an Platz bieten, daneben kostenlose
Toiletten, Trinkwasser, Tageslicht und bei längeren Aufenthalten Verpflegung und Duschen
bieten
– Inhaftierte müssen umgehend in der Lage sein einen Rechtsbeistand, Angehörige oder
medizinische Hilfe per Telefon zu erreichen
– Inhaftierte sind umgehend über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und schnellstmöglich
richterlich Anzuhören
– Bei Gefangenensammelstellen ist Pressevertreter*innen, Staatsanwält*innen und
Richter*innen jederzeit Zugang zu gewähren
– Sollten die Standards nicht eingehalten werden können, sind Gefangene unverzüglich zu
verlegen oder zu entlassen
Versammlungsrecht schützen
Das Versammlungsrecht ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Ausübung der
Meinungsfreiheit und damit Maß für eine funktionierende Demokratie. Die Polizei hat dabei die
Aufgabe Versammlungen als Menschenrecht zu schützen und diese nicht durch Eingriffe
einzuschränken.
Deshalb fordern wir:
– Die Offenlegung der polizeilichen Gefahrenanalysen von Versammlungen nach ihrer
Durchführung
– Einen Fokus auf Deeskalationstechniken während Aus- und Fortbildung bei der Polizei
– Keine präventive Einstufung von Versammlungen als „unfriedlich“
– Einen intensiveren Einsatz von polizeilichen Communicator-Gruppen, die deeskalativ wirken
und einen ständigen Dialog mit Demonstrant*innen, Presse, Bürger*innen und der Polizei
führen
– Kooperationen mit den Veranstalter*innen, um Gefahren und Konflikten im Vorfeld
abzuwenden
– Die Einführung eines unabhängigen Demonstrationsbeobachter*innen-Status, der Im Vorfeld
gemeinsam von Veranstalter*in und Polizei an Personen vergeben werden kann. Personen
mit diesem Status sollen sich frei jederzeit frei in der Versammlung und zwischen den
Einsatzkräften bewegen können
– Die sofortige richterliche Überprüfung auf die Rechtmäßigkeit von freiheitsentziehenden
Maßnahmen, wie dem sog. Polizeikessel
– Verdachtslose Vorkontrollen, die friedlichen Demonstrant*innen davon abhalten an der
Versammlung teilzunehmen, zu verbieten
– Den Einsatz von chemischen Reizstoffen bei Demonstrationen zu verbieten, da diese häufig
für Kollektivmaßnahmen missbraucht werden
Kennzeichnungspflicht endlich umsetzen
Im Jahr 2008 wurde beispielsweise in Hessen die Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen in Form
eines Namensschildes eingeführt. Für geschlossene Einsätze gilt diese Pflicht allerdings nicht.
Daneben machen viele Polizist*innen ihre Kennzeichnung unkenntlich indem sie beispielsweise
etwas in ihre Brusttasche stecken und damit die Kennzeichnung verdecken. Gerade bei behelmten
Einheiten ist es damit unmöglich polizeiliche Straftaten zu ahnden, die Hemmschwelle solche zu
begehen sinkt. Auch wenn es sich hierbei um Ausnahmen handelt, müssen diese so gut es geht
verhindert werden.
Deshalb fordern wir:
– Die konsequente Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen. Diese kann auch
in Form einer anonymisierten Nummer erfolgen, muss aber direkt zurückverfolgbar sein.
– Mehr als eine Kennzeichnung bei Einsatzkräften während Demonstrationen. Diese ist auf der
Brust, dem Helm und dem Rücken zu tragen.
Gute Arbeit würdigen
Voraussetzung unsere Forderungen umzusetzen sind kompetente und zuverlässige Menschen, die
bei der Polizei ihren Dienst leisten. Polizist*in ist ein gesellschaftlich extrem wichtiger Beruf, der ein
hohes Maß an ethischen Grundsätzen, Belastbarkeit und sozialer Kompetenz verlangt. Die
Anerkennung dafür nimmt in den letzten Jahren immer weiter ab. Der Polizeidienst muss aber
weiterhin attraktiv bleiben für Menschen, die seinen Ansprüchen gerecht werden.
Wir zeigen uns daher solidarisch mit den Gewerkschaften der Polizist*innen, mit einer
ausdrücklichen Ausnahme der DPolG, und fordern eine Abkehr von dem jahrelang betriebenen
Sparkurs, der in bei der Polizei betrieben wurde. Polizist*innen müssen wieder gerecht entlohnt und
zeitlich entlastet werden.