Die Bezirkskonferenz möge beschließen:
Die (Weiter-) Qualifizierung von Erwerbslosen beinhaltet auch die Möglichkeit eines weiteren Berufsabschlusses. Hierbei sollen bisher erlangte Kenntnisse, Qualifizierungen und Abschlüsse mit einberechnet werden.

Begründung:
Der Arbeitsmarkt von heute ist vielfältig und ständig in Bewegung. Es erfordert nicht nur Hard-Skills, sondern auch Soft-Skills um sich weiterzuentwickeln und in der modernen Arbeitswelt anzukommen. Insofern ist das Konzept des Arbeitslosengelds Q in diesem Punkt klar zu begrüßen. Dennoch zählen, auch und gerade in Deutschland, förmliche Abschlüsse zu den wichtigsten Argumenten für eine Einstellung in einem Betrieb. Dies muss bei der Einführung des Arbeitslosengelds Q beachtet werden und somit sollte die Qualifizierung auch Möglichkeit eines weiteren förmlichen Abschlusses beinhalten. Die Verkürzung der Ausbildungszeit kann durch Anrechnung bereits erlangter Kenntnisse, Qualifizierungen und Abschlüsse erfolgen.